Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahmen gilt (Transparenzanspruch). Schule sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmittelgebern finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Busanträge für das Schuljahr 2023/24
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Bild des Monats März
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Klassenfahrt Wettbewerb 9a
/in Allgemein /von c.lassnackSchüler brauchen Ihre Hilfe! Mit einem Like zur Klassenfahrt (Stand: 27.03.2023)