Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahmen gilt (Transparenzanspruch). Schule sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmittelgebern finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.


Bild des Monats Juli 2026
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/in Allgemein /von c.lassnackAufgrund der Temperaturen findet Montag bis Freitag Unterricht nach Sonderplan statt (Stand: 24.06.2026)
Schulsanitätsdienst – sei dabei!
/in Allgemein /von c.lassnackEs entsteht ein Schulsanitätsdienst – sei dabei! (Stand: 23.06.2026)